Streuobstbestände gelten, aufgrund ihrer einzigarten, diversitätsfördernden Eigenschaften und Vielfältigkeit, als Lebensraum für eine weite Spanne an unterschiedlichen Tier- und Pflanzenarten. In den letzten Jahrzehnten kam es hier durch den Ausbau verschiedener Verkehrssysteme und Siedlungsflächen, vor allem im ländlichen Raum, zur Zersiedelung und Zerschneidung vieler Streuobstflächen. Um einem weiteren Rückgang entgegen zu wirken, wurden deshalb Kriterien festgelegt, in denen Streuobstbestände den Schutz eines anerkannten Lebensraumtyps erhalten sollen. Diese Arbeit widmet sich diesen Kriterien der Schutzwürdigkeit von Obstbeständen, welche durch das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz aufgestellt wurden. Um diese Bewertung durchführen zu können, wurden sowohl ein detaillierter Kartierungsbogen als auch ein sachgerechtes Bewertungssystem entwickelt. Die Ergebnisse zeigen, dass Kriterien, welche nur einzelne Aspekte ins Gewicht nehmen, nicht zielführend sind. Wie auch bei anderen Lebensräumen, ist es das Zusammenspiel vieler Aspekte, welches zur Einzigartigkeit führt. Jeder Obstbestand braucht daher eine fundierte, alle Aspekte einbeziehende Bewertung bevor ein Ausschluss von der Schutzwürdigkeit gefordert werden sollte. Für die Erhaltung und generelle zukünftige Entwicklung von Streuobstbeständen ist es zunächst wichtig die momentan ablaufende, landesweite Erfassung schnell fertigzustellen, entsprechende Maßnahmen zum Schutz der noch erhaltenen Streuobstflächen zu ergreifen und die Entwicklung ab sofort auch sorgfältig statistisch festzuhalten. Weiterhin ist es notwendig eine breitere Aufklärungsarbeit im Vertragsnaturschutz und den Agrarumweltmaßnahmen zu leisten.
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Philipp Zamzow fertigte die Arbeit an der Uni Bielefeld, Fakultät für Biologie, in Zusammenarbeit mit der Biologischen Station Kreis Unna & Dortmund sowie dem Umweltamt der Stadt Bergkamen unter der Leitung von Dr. Stefanie Boltersdorf an.